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Das Seminarangebot des Bundesschiedsamtsseminars
Das Bundesschiedsamtsseminar des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS- bietet aufeinander abgestimmt Seminare zu den für die Arbeit der Schiedsperson wichtigen Rechtsgebieten und den Techniken der Mediation sowie der Gesprächsführung an.
Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung des Rechts und wachsender Anforderungen an die Schlichtungspraxis empfiehlt der BDS den Besuch des Einführungs- und Vertiefungslehrgangs und der Fortbildungslehrgänge FL 1, FL 2 und FL Nachbarrecht in den ersten beiden Jahren der Tätigkeit der Schiedsperson sowie innerhalb einer Amtsperiode auch den Besuch der Mediationsseminare 1 und 2 und der Workshops "Besser schlichten " 1 und 2. In den Folgejahren sollten zumindest die Fortbildungslehrgänge alle 4 Jahre wiederholt werden, um den ständigen Veränderungen im Verfahrensrecht und materiellen Recht gerecht zu werden.
Das Seminarangebot umfaßt:
- den Einführungs- und Vertiefungslehrgang (EVL),
- den Fortbildungslehrgang 1 (FL 1) zum Strafrecht,
- den Fortbildungslehrgang 2 (FL 2) zum Zivilrecht ,
- den Fortbildungslehrgang Nachbarrecht (FL Nachbarrecht) zum Nachbarrecht,
- den Fortbildungslehrgang Mediation 1 (Mediation 1) zu Techniken der Mediation durch Schiedspersonen,
- den Fortbildungslehrgang Mediation 2 (Mediation 2) zu Techniken der Mediation durch Schiedspersonen,
- den Workshop "Besser schlichten 1: Das individuelle Rollenbild Schiedsfrau/Schiedsmann weiterentwickeln" (WS 1) und
- den Workshop "Besser schlichten 2; Zentrale Aufgaben im Schlichtungsgespräch produktiv bearbeiten" (WS 2),
- die Fachtagung (FT).
In einigen Bundesländern fand in Kooperation mit der Justizverwaltung und dem TOA Büro, Köln,gezielte Ausbildung von Schiedspersonen zu TOA-Schlichtern statt. Nähere Informationen erhalten Sie beim TOA Beauftragten des BDS.