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13.11.2010 im Ratssaal der Fontanestadt Neuruppin

Die Bezirksvereinigung Neuruppin im BDS führte am 13.11.2010 im Ratssaal der Fontanestadt Neuruppin eine Fortbildungsveranstaltung zum Themenschwerpunkt Mediation – Unterschiede und Gemeinsamkeiten der gerichtsnahen und außergerichtlichen Mediation - durch. Der Vorsitzender Andreas Roß, konnte dazu unter den anwesenden 34 Schiedspersonen 4 neu bestellte Schiedspersonen, Gäste aus der Bezirksvereinigung Frankfurt (Oder) und der Justiz begrüßen. Nach einer kurzen Begrüßung fand durch den stellvertretenden Direktor des Amtsgerichts Neuruppin, Herrn Gerhard Pries, im Beisein des Landgerichtspräsidenten Egbert Simons die Ehrung zweier Schiedspersonen für ihre 10-jährige ehrenamtliche Tätigkeit statt. Schiedsmann Detlef Klöß, Schiedsstelle der Gemeinde Wusterhausen und Schiedsfrau Sigrid Krüger, Schiedsstelle der Gemeinde Heiligengrabe erhielten die Ehrenurkunde der Justiz sowie durch den Vorsitzenden der Bezirksvereinigung Neuruppin im BDS die BDS Treuemedaille und Urkunde für ihre 10-jährige Mitgliedschaft.

 

Für das Fachreferat konnten mit Frau Richtern am Landgericht Goldack und der Seminarleiterin des BDS, Angela Erdt zwei erfahrene Fachfrauen gewonnen werden. Herr Präsident des Landgerichts Simons führte dann in seinem Einführungsvortrag in die gerichtsnahe Mediation ein und schilderte anschaulich die Anfänge und Vorbehalte im richterlichen Dienst. In kurzweiliger und humorvoller Art wurden die ersten Gehversuche und der schleichende Wandel vieler Richter zur Mediation geschildert.

 

Frau Goldack stellte anschließend die gerichtsnahe Mediation in Brandenburg und insbesondere beim Landgericht Neuruppin vor. Die gerichtsnahe Mediation startete in Brandenburg offiziell 2008 und damit ca. 2 Jahre später als in Berlin, von wo Frau Goldack abgeordnet wurde. In 6 Pilotprojekten wird unter Leitung einer Koordinierungsstelle beim OLG Brandenburg die gerichtsnahe Mediation aufgebaut und erprobt. Die Koordinierungsstelle erstellt dazu insbesondere das Grund- und Mediationskonzept. In Brandenburg sind für die Mediation alle Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Strafsachen vorgesehen.

 

Hauptmerkmale der gerichtsnahen Mediation sind:

1.                  beide Parteien sind anwaltlich vertreten

2.                  alle Parteien haben der Mediation zugestimmt (absolute Freiwilligkeit)

3.                  Terminabsprachen ersetzen einseitige (gerichtliche) Ladungen

4.                  mit Einverständnis der Parteien kann der Mediator die Prozessakten einsehen. Er tut dies aus dem Blickwinkel des Mediators und nicht des entscheidenden Richters
- Wie stehen die Parteien zueinander?
- zwischen den Zeilen lesen
- keine Vorgespräche
- keine Bewertung der Sach- und Rechtslage
- keine Abschätzung der Erfolgsaussichten
- keine Lösungsvorschläge vorbereiten bzw. vortragen
- kein Rechtsrat
„Lassen wir die rechtlichen Dinge beiseite und lösen wir den Konflikt“

5.                  Mediationsraum anstelle des Gerichtssaals mit 2 halbrunden erweiterbaren Tischen, Bildern, warmer Atmosphäre, PC-Arbeitsplatz und Wideboard

6.                  Basis Catering (Wasser, Tee, Kaffee, Gebäck)

7.                  Mediationsgeschäftsstelle

8.                  Fortbildung der Mediatoren durch 2 3-Tages Seminaren

9.                  Nichtöffentlichkeit

10.              Vertraulichkeit (keine Vermerke, Berichte und auch keine Zeugenfunktion des Mediators)

11.              Mediator ist nie der streitentscheidende Richter

 

Bei einer erfolgreichen Mediation kann der Mediator die Güteverhandlung aufrufen und einen Vergleich protokollieren. Hierzu wurde er vom streitentscheidenden Richter bevollmächtigt.

 

Seit dem Beginn der gerichtsnahen Mediation beim Landgericht Neuruppin am 01.01.2010 wurden bis zum 31.01.2010 insgesamt 72 Verfahren bearbeitet. Hierbei wurden 12 Mediation erfolgreich, und auch 12 Mediation nicht erfolgreich durchgeführt. 7 Verfahren sind noch offen.

 

In der anschließenden Vorstellung der Mediation durch Schiedspersonen im Schlichtungsverfahren wurde von Schiedsfrau Angela Erdt insbesondere die deutlich geringere Zeitrahmen für die Schiedsstelle (3 Monate) und die formellen Unterschiede im Verfahren vorgestellt. Auffällig waren die Übereinstimmungen bei den angewandten Techniken der Mediation und den teilweisen Erfahrungen mit den Anwälten in den Verhandlungen. Die Fortbildung der Schiedspersonen in der Mediation durch die Schiedsamtsseminare Mediation I und II und die hohen Anforderung bis zur Zertifizierung der Schiedspersonen als Mediator wurden vorgestellt und von der Justiz interessiert zur Kenntnis genommen.

 

In der anschließenden gemeinsamen Diskussion und Aussprache wurde schnell klar, dass die Gemeinsamkeiten überwiegen und beide Seiten voneinander lernen und sich ergänzen können.

 

Zur Vertiefung wurden allen Teilnehmern als Handout das Buch von Dr. Martin Rammert, „Mediation in Schiedsämtern und Schiedsstellen“ kostenlos übergeben.

 

Die Veranstaltung wurde abgerundet durch ein gemeinsames Mittagessen und der Besprechung von einzelnen Fällen aus der Praxis. Die Teilnehmer kamen überein, den Kontakt aufrecht zu halten, wenn möglich die Veranstaltung bei den 3 übrigen Bezirksvereinigungen in Brandenburg zu wiederholen und in einiger Zeit sich erneut zu treffen.

 

Fortbildung am 12. Juni 2010

Am Samstag, 12. Juni 2010, fand im Ratssaal der Fontanestadt Neuruppin in der Zeit von 10:00 bis 15:00 Uhr eine Fortbildung der Bezirksvereinigung Neuruppin im BDS statt. Eingeladen waren alle Schiedspersonen des Landgerichtsbezirks Neuruppin, die sich vorab über ihre jeweilige Stadt oder Gemeinde angemeldet hatten.
Im Mittelpunkt der Fortbildung stand ein Referat von Frau Richterin am Amtsgericht Steineke über "Nachlassachen und Schiedsstellen". Nach einer kurzen Einführung in die Rechtsmaterie wurde intensiv auf die die Arbeit der Schiedsstellen betreffenden Besonderheiten des Erbrechts und der damit einhergehenden Vertretungsregelungen eingegangen. Durch den kurzweiligen Vortrag und die interessanten und anregenden Diskussionen konnten die Teilnehmer wichtige Impulse für ihre ehrenamtliche Arbeit gewinnen.
Nach dem Mittagessen werden langjährige Schiedspersonen geehrte und geprüfte Mediatoren zertifiziert.
Die Besprechung von aktuellen Fällen aus der Praxis rundet die Veranstaltung ab.